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Reach

Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe ( REACH ) KONFORMITÄTSERKLÄRUNG.

Das REACH-KONZEPT beinhaltet verantwortlichen und sicheren Umgang mit chemischen Stoffen gemäß VO (EG) Nr. 1907/2006 ( REACH ) aus Juli 2007, die das europäische Chemikalienrecht neue ordnet und die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe beinhaltet. Dieses betrifft alle Stoffe, die in der EU hergestellt oder in die EU eingeführt werden, und betrifft alle Beteiligten in der Lieferkette, nämlich Hersteller, Weiterverarbeiter, Händler bis hin zum Anwender chemischer Stoffe.

Von der REACH-Verordnung sind chemische Stoffe als solche oder in Zubereitungen betroffen, wenn diese Stoffe freisetzen oder besorgniserregende Stoffe ( SVHC ) enthalten.

Gemäß der vorbezeichneten Verordnung wurden betroffene Stoffe fristgerecht zum 01. Dezember 2008 bei der zentralen europäischen Chemikalienagentur ( ECHA ) in Helsinki vorregistriert und danach in drei Phasen, nämlich

PHASE I per 30. November 2010

Stoffe in Mengen                              :         ≥ 1.000 Tonnen / Jahr

Umweltgefährliche Stoffe                :         ≥ 100 Tonnen / Jahr

CMR-Stoffe*                                   :         ≥ 1 Tonne / Jahr

* CMR: karzinogen, mutagen, reproduktionstoxisch

 

PHASE II per 31. Mai 2013

Stoffe in Mengen von                      :         100 bis 1.000 Tonnen / Jahr

 

PHASE III per 31. Mai 2018

Stoffe in Mengen von                      :         1 bis 100 Tonnen / Jahr

entsprechend des jeweiligen Produktionsvolumens und Anforderungsprofils, gemäß den vorgegebenen Registrierungsfristen, bei ECHA registriert.

Für die Registrierung/en wurden alle vorgeschriebenen Informationen zu den Stoffen ermittelt, wo erforderlich Stoffdossiers eingereicht, sowie die Herstellung und alle evtl. Verwendungen systematisch evaluiert. Unabhängig von der erfolgten Registrierung aller Phase-in-Stoffe werden auch zukünftig neue Stoffe, ab einer Tonne / Jahr vor der Herstellung und bereits vor dem Import – registriert werden.

Nach heutigen Kenntnissen sind alle lieferbaren Materialien und Stoffe aus unseren angeführten Produktgruppen von der Registrierung gemäß Verordnung ( EG ) Nr. 1907/2006 ( REACH ) ausgenommen und enthalten keine besonders besorgniserregende Stoffe / Zubereitungen ( Substances of Very High Concern ), die in der am 2019-01-16 publizierten Kandidatenliste ( http://echa.europa.eu/de/candidate-list-table ) der Europäischen Chemikalienagentur ECHA gelistet sind.

NIKE BAECK INDUSTRIES ist konform mit der vorbezeichneten EU-Chemikalienverordnung ( REACH ).

Sollten Sie ausführlichere Informationen benötigen, dann kontaktieren Sie uns bitte.