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ZDHC MRSL

ZERO DISCHARGE OF HAZARDOUS SUBSTANCES ( ZDHC )

MANUFACTURING RESTRICTED SUBSTANCES LIST ( MRSL ) VERSION 1.1, CHAPTER 2, Leather, December 2015

KONFORMITÄTSERKLÄRUNG

› To Whom It May Concern ‹

Die Company Policy der NIKE BAECK INDUSTRIES GmbH ist die Bereitstellung von umweltfreundlichen ressourcenschonenden Rohstoffen und Produkten, um die Gesundheit und Sicherheit aller, auch der Umwelt, zu wahren, nicht nur derer die mit unseren Produkten, direkt oder indirekt in Kontakt kommen.

Daher fühlen wir uns dem < Zero Discharge of Hazardous Chemicals Programm > verpflichtet, nämlich gefährliche Lederchemikalien durch biogene Polymere / Gerbereihilfsmittel zu ersetzen und dadurch den Einsatz von ZDHC MRSL-konformen Produkten zu forcieren.

Durch diese Konformitätserklärung wird bestätigt, dass unsere Produktgruppen “Biopolymere“ und “Gerbereihilfsmittel“ grundsätzlich der vorbezeichneten ZDHC Manufacturing Restricted Substances List (MRSL) entsprechen.

Die Produkte aus diesen Produktgruppen können in der Gerbung von Leder / – schuhleder gemäß

Chapter 2:

MRSL for Natural Leather Processing

eingesetzt werden, da diese rezepturgemäß die in der ZDHC MRSL Liste aufgeführten beschränkten Substanzen nicht enthalten bzw. die vorgeschriebenen Konzentrationsobergrenzwerte des Stoffs mit eingeschränkter Verwendung nicht überschreiten.

Die in dieser Bestätigung gemachten Angaben beruhen auf unserem aktuellen Wissenstand am Herausgabedatum dieses Dokuments. Sofern uns bekannt wird, dass diesbezüglich Änderungen eintreten, werden wir dieses berücksichtigen.

NIKE BAECK INDUSTRIES GMBH

Diese Mitteilung wurde elektronisch erstellt und trägt daher keine Unterschrift.

Sollten Sie ausführlichere Informationen benötigen, dann kontaktieren Sie uns bitte.